FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage hier noch nicht beantwortet werden stehen Ihnen unsere Musikschulsekretariate an den Standorten in Enger und in Spenge gerne zur Verfügung. 

Wie kann ich mich oder mein(e) Kind(er) anmelden?

Um sich oder ihr Kind/ ihre Kinder für den Musikschulunterricht anzumelden, nutzen Sie gerne das Online Anmeldeformular auf unserer Internetseite.

Hier kommen Sie direkt zum Anmeldeformular

Was kostet mich der Unterricht ?

Die Gebühren für die Musikschulunterrichte richten sich nach der Art, der Teilnehmerzahl und der Dauer des wöchentlichen Unterrichts. Die Gebühren für die Einzelnen Unterrichte können der Gebührensatzung entnommen werden.

Neben den bestehend Gebühren gibt es auch diverse Ermäßigungen für Unterrichte. Eine Ermäßigung wird für Geschwisterkinder, bei der Teilnahme an mehreren Unterrichten gleichzeitig und als Sozialermäßigung gewährt. 

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen oder telefonischen Gespräch in unseren Musikschulsekretariaten in Enger oder in Spenge.

Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zu den Unterrichtsgebühren:

Musikschulgebühren

Kann ein Instrument ausgeliehen/ gemietet werden ?

Sofern ein entsprechendes Instrument verfügbar ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Leihinstrument von der Musikschule zu erhalten. Die Mietgebühr richtet sich nach der Instrumentenart und beträgt zwischen 7,60 € und 14,70 €.

Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zu den Leihgebühren:

Musikschulgebühren

Wie kann die Gebühr für die Unterrichte gezahlt werden?

Die Gebühren für den Musikschulunterricht sind jeweils bis zum 5. Tag eines Monats zu bezahlen. Die Zahlung kann entweder per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift erfolgen.


Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Musikschulsekretariate in Enger oder in Spenge.

Wann und wie kann ich das Unterrichtsverhältnis beenden?

Das Unterrichtsverhältnis mit der Musikschule muss per Abmeldung erfolgen. Die Abmeldung muss der Musikschule spätestens sechs Wochen vor dem 31.01. oder sechs Wochen vor dem 31.07. eines Jahres schriftlich mitgeteilt werden. Des Weiteren ist eine Abmeldung auch online möglich.

Hier gelangen Sie zur Online-Abmeldung:

Hier kommen Sie direkt zu Online-Abmeldung

Gibt es Wartelisten für Unterrichte?

Bei einigen Unterrichten kann es dazu kommen, dass ein Unterrichtsstart nicht sofort möglich ist. Für diese Unterrichte besteht die möglichkeit sich in die Warteliste aufnehmen zu lassen. 

Werden Gebühren bei einem Unterrichtsentfall erstattet?

Bei einem Unterrichtsentfall durch die Lehrkraft, werden Unterrichte die nicht nachgeholt werden können, ab dem ersten Entfall erstattet. 

Bei einem Unterrichtsentfall durch den Schüler, der länger als 4 Wochen andauert, ist eine Erstattung auf Antrag möglich. 

Bei länger anduernden unvorhergesehenen Ereignissen, die nicht in der Verantwortung der Musikschule liegen, kann der Unterricht ersatzweise online per Video-Chat erteilt werden.

Findet der Unterricht auch in den Ferien/ an Feiertagen statt?

Für die Musikschule gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen. An gesetzlichen Feiertragen und in den Ferien fällt der Unterricht ersatzlos aus. 

Die Ferienzeiten und gesetzlichen Feiertage entbinden nicht von der Fortzahlung der Musikschulgebühren.

Wo kann ich mich melden, wenn ich einen Termin kurzfristig absagen muss?

Sollte es Ihnen oder Ihrem Kind kurzfristig nicht möglich sein den Unterricht wahrzunehmen, kontaktieren Sie die Lehrkraft oder das zuständige Musikschulsekretariat in Enger oder in Spenge.

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